
Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch Jus primae Noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das Recht eines Gerichtsherren bezeichnet, bei der Heirat von Personen, die seiner Herrschaft unterstehen, die erste Nacht mit der Braut zu verbringen. Dieses Herrenrecht wird im Mittelalter zum ersten Mal 1250 in einem ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis

Ius primae Nọctis, auch ius primae Nọctis das, andere Schreibung für ein im Mittelalter angeblich verbreitetes Vorrecht des Grundherrn auf »die erste Nacht« (Beischlaf) mit der Frau (Braut) eines neu vermählten Hörigen bzw. Leibeigenen; seit dem 17. Jahrhundert - in mehr...
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